Firmengründungen in Tschechien
Interessante Fakten über Tschechien und die allgemeinen Bedingungen für Unternehmensgründungen dort
Tschechien liegt in Mittelosteuropa und wurde 2004 EU-Mitglied. Seitdem wurde der Steuerrahmen von Flat-Tax auf ein progressives Steuersystem umgestellt. Der CIT-Steuersatz (Körperschaftssteuer) liegt jedoch derzeit bei 19 % mit einer WHT (Quellensteuer) von 15 % auf Dividenden, während Zinsen und Lizenzgebühren steuerfrei vereinnahmt werden können. Diese Regelungen gelten für steuerlich Ansässige und Nichtansässige gleichermassen. Dividenden, Lizenzgebühren und Zinsen, die an verbundene Unternehmen mit Sitz in der EU gezahlt werden, unterliegen nicht der Quellensteuer, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Darüber hinaus gibt es eine Sonderregelung für Unternehmer mit einer Steuer von nur 15% abzüglich der Selbstbehalte. Das führt zu einem effektiven Steuersatz zwischen 6 % und 9 % in einigen Fälle, ist aber auf ein maximales Einkommen begrenzt.
Der Arbeitsmarkt ist gut und die Arbeitskräfte erschwinglich. Darüber hinaus kann man sich über angemessene Lebenshaltungskosten und niedrige Wohnkosten freuen, wenn das Leben in einem Hotspot nicht erforderlich ist. Daher sind bereits zahlreiche internationale Unternehmen in und von Tschechien aus tätig. Immer mehr Firmen und Unternehmer erfuhren von den Vorteilen der Firmengründung in Tschechien und der Gründung von Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen in Tschechien.
Der Bankensektor ist stabil mit einer guten Auswahl an lokalen und internationalen Banken, sodass Bankgeschäfte kein Problem darstellen.
Unsere erfahrenen und hochqualifizierten internationalen Steuer- und Rechtsberater überprüfen Ihre Gesellschaftsstruktur, bestehende Management- oder Mandatsverträge. Wir bieten auch die Überprüfung Ihrer vertraglichen Regelungen im In- und Ausland an. Darüber hinaus kümmert sich unsere Steuer- und Buchhaltungsabteilung gerne um Ihre Buchhaltung und Steuererklärungen. Arbeiten Sie mit uns zusammen – wir bieten Firmengründungen in Tschechien zum Festpreis von 1.480,00 € netto pauschal an.
Profitieren Sie von unserem schnellen, zuverlässigen und kompetenten Vorgehen in Ihrer Muttersprache (Deutsch, Englisch, Französisch, Tschechisch, Slowakisch, Griechisch, Russisch)!
Ideale steuerliche Rahmenbedingungen für Transportunternehmen
Vor dem Beitritt Tschechiens zur Europäischen Union wurde das Steuerregime an moderne Verhältnisse angepasst. Allerdings gibt es bis heute keine Gruppenbesteuerung. Die tschechische Gesetzgebung erfüllt somit heute alle relevanten EU-Normen, EU-Verordnungen, die OECD-Normen, die FATF und die FSF.
Tschechische Unternehmen sind in der gesamten Europäischen Union als EU-Unternehmen mit einem umfangreichen Netzwerk von Steuerabkommen anerkannt. Dieser Umstand wird besonders von Beteiligungsgesellschaften genutzt. Tschechien hat heutzutage eines der günstigsten Steuersysteme in Zentral-Europa und konkurriert innerhalb der EU mit der Slowakei sowie Polen-Reland bei einem Bruchteil der Kosten.
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Was Sie bei einem Umzug nach Tschechien beachten müssen
Ein längerfristiger Aufenthalt in einem Land (mindestens 183 Tage) führt zumeist automatisch zu einer unbeschränkten Steuerpflicht auf das Welteinkommen. Manche Länder gehen sogar noch weiter und sprechen Ihnen schon diese Steuerpflicht zu, wenn Sie dauerhaft über eine eigene Wohnung verfügen können (das kann selbst das Zimmer im Haus der Eltern oder ein regelmässig besuchtes Hotel sein) – man spricht hier von Schlüsselgewalt, die die unbeschränkte Steuerpflicht begründet oder aufrecht erhält. Auch die im Volksmund oft verwendete „183 Tage-Regel“ trifft es nur bedingt, denn in Deutschland reichen bereits diese 183 Tage übergreifend über zwei Steuerperioden, um eine unbeschränkte Steuerpflicht auszulösen oder aufrecht zu erhalten. Sofern dieser Bereich von Interesse ist, können Sie mehr auf unserer dedizierten Website für Steuern erfahren.
Man kann also ernsthaften Interessenten einer Verlegung des Wohnsitzes nur anraten, sich nicht auf Gründungsagenturen und sonstige Spassvögel zu verlassen – die Fallstricke sind einfach zu gross und es bedarf einer fundierten Beratung. Einige wenige Berater (spezialisierte Anwälte, Steuerberater) studieren über Jahre Steuerrecht, andere machen ein Wochenend-Seminar oder besuchen die Google-Universität – wo fühlen Sie sich besser aufgehoben?
Es ist schon erstaunlich, was alles im Internet angeboten wird. Glauben Sie uns – es macht keinen Sinn, nirgends einen steuerlichen Wohnsitz zu haben. Im Zweifelsfall haben Sie nie Ihre ursprüngliche unbeschränkte Steuerpflicht aufgegeben oder sind durch Ihren Pass automatisch steuerpflichtig.
Falls Sie Firmengründungen in Tschechien planen, macht durchaus Sinn, den Schritt Auslandswohnsitz detailiert zu besprechen.
TOP Jurisdiktion für einen EU-Wohnsitz
Tschechien bietet jedoch gute Voraussetzungen für einen steuerlichen Wohnsitz. Um einen Steuerwohnsitz zu erhalten, muss man sich länger als 183 Tage in den Niederlanden aufhalten. Mit engen Verbindungen ins europäische Ausland, guten Flugverbindungen und Fahrzeiten von rund zwei Stunden ins Zentrum Europas ist dies ein idealer Standort für Geschäfte jeglicher Art.
Natürlich dürfen Sie sich in keinem anderen Land länger als 183 Tage aufhalten, was dort eine unbeschränkte Steuerpflicht auslösen würde. Daher ist dieses Konzept ideal für alle, die flexibel leben und arbeiten können (z. B. digitale Nomaden).
Wenn Sie zu uns kommen, können Sie sich auf eine fundierte und rechtssichere Beratung verlassen. Gemeinsam finden wir Ihr ideales Lebenskonzept.
Um ein detailliertes Angebot zu erhalten oder eine Bestellung aufzugeben, füllen Sie bitte das untenstehende Formular für Firmengründungen aus und wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden!
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