Fonds Services
Fonds Administration & Fonds Accounting
Fondsverwaltung und Fondsbuchhaltung sind die erforderlichen Tätigkeiten für Organismen für gemeinsame Anlagen (CIS). Ein CIS muss einen zugelassenen Fondsverwalter ernennen, um die notwendigen Aktivitäten durchzuführen, sobald ein Fonds registriert und aktiv ist. Zur Unterstützung des Fondsmanagers und der Anleger ist die Fondsverwaltung für eine genaue Führung des Hauptbuchs, die Überwachung des Anlageportfolios und des Anteilsregisters verantwortlich, um sicherzustellen, dass ein Investmentfonds alle geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt, und erbringt folgende Dienstleistungen:
- Regelmäßige Erstellung des Nettoinventarwerts
- Bepreisung des Anlageportfolios oder von Teilportfolios
- Fondsbuchhaltung
- Überprüfungen
- Erstellung von Vertragsnotizen
- Transferagentur
- Zahlung von Rechnungen
- Erstellung von Jahresabschlüssen
- Leistungsberichte
- Compliance-Berichte
- Verwalter der Anteile
Registrierte Fonds (OGAW, AIF, PIF), die gemäß dem Investment Services Act (ISA) lizenziert sind und diesem unterliegen, müssen die gesetzlichen Gesetze einhalten und genaue und aktuelle Bücher führen. Jedes nach dem ISA zugelassene Anlagevehikel muss gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlüsse führen, gefolgt von einer Prüfung, wie in den genannten Regeln angegeben. Eine solche gesetzlich vorgeschriebene Berichterstattung muss die in den jeweiligen Angebotsunterlagen dargelegten Anlageziele des Investmentfonds widerspiegeln. Die Rechnungslegung sollte mindestens jährlich (PIFs, AIF) bzw. halbjährlich bei OGAW-Fonds erfolgen. Ein Satz dieser Berichte muss sowohl der MFSA als auch dem Handelsregister vorgelegt werden.
Darüber hinaus führen die CIS oder der Administrator Buchhaltungs- und zugehörige Aufzeichnungen an ihrem eingetragenen Sitz in Malta und stellen sie der MFSA bei Bedarf zur Verfügung. Aufzeichnungen sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren.
Lizensierung einer Fonds Administration
Im Allgemeinen ist die Erbringung von Fondsverwaltungsdiensten für CIS selbst keine lizenzierbare Tätigkeit nach maltesischem Recht. Jedoch muss jede Person, die Verwaltungsdienstleistungen für Organismen für gemeinsame Anlagen in Malta oder von Malta aus erbringen möchte, ein Anerkennungszertifikat von der Malta Financial Services Authority (MFSA) einholen.
Um ein detailliertes Angebot zu erhalten, füllen Sie bitte untenstehendes Formular für Fonds / kollektive Kapitalanlagen aus!
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