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Firmengründungen in Malta

Interessante Fakten über Malta und die allgemeinen Bedingungen für Unternehmensgründungen dort

Malta ist eine winzige Insel im Mittelmeer in der Nähe von Sizilien. Das Wetter ist schön (320 Sonnentage im Jahr), die Inseln erfreuen sich einer wachsenden Expat-Community und die steuerlichen Rahmenbedingungen in Malta sind kompliziert, aber wettbewerbsfähig.

Darüber hinaus kann man sich über angemessene Lebenshaltungskosten und niedrige Wohnkosten freuen, wenn das Leben in einem Hotspot nicht erforderlich ist. Daher sind bereits zahlreiche internationale Unternehmen in und von Malta aus tätig. Immer mehr Unternehmer gründen Niederlassungen und Tochtergesellschaften auf der Mittelmeerinsel.

Nach einigen Jahren der Turbulenzen erholte sich der Bankensektor vollständig und neu gegründete Unternehmen erhalten Bankkonten bei Internetbanken and lokalen Banken.

Unsere erfahrenen und hochqualifizierten internationalen Steuer- und Rechtsberater überprüfen Ihre Gesellschaftsstruktur, bestehende Management- oder Mandatsverträge. Wir bieten auch die Überprüfung Ihrer vertraglichen Regelungen im In- und Ausland an. Darüber hinaus kümmert sich unsere Steuer- und Buchhaltungsabteilung gerne um Ihre Buchhaltung und Steuererklärungen.

Arbeiten Sie mit uns zusammen – wir bieten Firmengründungen in Malta zum Festpreis von 2.480,00 € netto all-in an. Profitieren Sie von unserem schnellen, zuverlässigen und kompetenten Vorgehen in Ihrer Muttersprache (Deutsch, Englisch, Französisch, Tschechisch, Slowakisch, Griechisch, Russisch)!

Idealer Steuerrahmen für Holding-Firmen

Bevor Malta der Europäischen Union beitrat, wurden die früheren „Offshore“-Regelungen abgeschafft. Die zypriotische Gesetzgebung erfüllt somit heute alle relevanten EU-Standards, EU-Verordnungen, die OECD-Standards, die FATF und die FSF.

Maltesische Unternehmen sind in der gesamten Europäischen Union als EU-Unternehmen mit einem umfangreichen Steuerabkommensnetzwerk anerkannt. Dieser Umstand wird besonders von Beteiligungsgesellschaften genutzt. Malta hat heutzutage eines der günstigsten Steuersysteme und konkurriert innerhalb der EU mit Zypern, Irland, den Niederlanden und Luxemburg um einem Bruchteil der Kosten oder mit dem Vereinigten Königreich als Nicht-EU-Jurisdiktion.

Warum sprechen wir nicht über die Vorteile einer Holding-Struktur.

Was es zu beachten gilt

Ein längerfristiger Aufenthalt in einem Land (mindestens 183 Tage) führt zumeist automatisch zu einer unbeschränkten Steuerpflicht auf das Welteinkommen. Manche Länder gehen sogar noch weiter und sprechen Ihnen schon diese Steuerpflicht zu, wenn Sie dauerhaft über eine eigene Wohnung verfügen können (das kann selbst das Zimmer im Haus der Eltern oder ein regelmässig besuchtes Hotel sein) – man spricht hier von Schlüsselgewalt, die die unbeschränkte Steuerpflicht begründet oder aufrecht erhält. Auch die im Volksmund oft verwendete „183 Tage-Regel“ trifft es nur bedingt, denn in Deutschland reichen bereits diese 183 Tage übergreifend über zwei Steuerperioden, um eine unbeschränkte Steuerpflicht auszulösen oder aufrecht zu erhalten. Sofern dieser Bereich von Interesse ist, können Sie mehr auf unserer dedizierten Website für Steuern erfahren.

Man kann also ernsthaften Interessenten einer Verlegung des Wohnsitzes nur anraten, sich nicht auf Gründungsagenturen und sonstige Spassvögel zu verlassen – die Fallstricke sind einfach zu gross und es bedarf einer fundierten Beratung. Einige wenige Berater (spezialisierte Anwälte, Steuerbearter) studieren über Jahre Steuerrecht, andere machen ein Wochenend-Seminar oder besuchen die Google-Universität – wo fühlen Sie sich besser aufgehoben?

Es ist schon erstaunlich, was alles im Internet angeboten wird. Glauben Sie uns – es macht keinen Sinn, nirgends einen steuerlichen Wohnsitz zu haben. Im Zweifelsfall haben Sie nie Ihre ursprüngliche unbeschränkte Steuerpflicht aufgegeben oder sind durch Ihren Pass automatisch steuerpflichtig. Falls Sie Firmengründungen in Malta planen, macht durchaus Sinn, den Schritt Auslandswohnsitz detailiert zu besprechen.

TOP Jurisdiktion für einen EU-Wohnsitz

Malta hingegen bietet ideale Voraussetzungen für einen steuerlichen Wohnsitz. Um einen Steuerwohnsitz zu erhalten, muss man sich länger als 183 Tage in Malta aufhalten. Mit engen Verbindungen ins europäische Ausland, guten Flugverbindungen und Fahrzeiten von rund zwei Stunden ins Zentrum Europas ist dies ein idealer Standort für Geschäfte jeglicher Art.

Natürlich dürfen Sie sich in keinem anderen Land länger als 183 Tage aufhalten, was dort eine unbeschränkte Steuerpflicht auslösen würde. Daher ist dieses Konzept ideal für alle, die flexibel leben und arbeiten können (z. B. digitale Nomaden).

Wenn Sie zu uns kommen, können Sie sich auf eine fundierte und rechtssichere Beratung verlassen. Gemeinsam finden wir Ihr ideales Lebenskonzept.

Um ein detailliertes Angebot zu erhalten oder eine Bestellung aufzugeben, füllen Sie bitte das untenstehende Formular für Firmengründungen aus und wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden!

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