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Vorteile einer Firmengründung in der Slowakei

Vorteile der Registrierung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Slowakei

  • Vollständige EU-Mitgliedschaft seit 2004
  • Slowakische Unternehmen genießen durch die Einhaltung der EU-Standards volle Akzeptanz
  • Interessante Holdingstrukturen möglich
  • Überschaubare Anlaufkosten und Kosten für die laufende Verwaltung
  • Haftungsbeschränkung auf das gezeichnete Grundkapital
  • Kein Mindestkapital für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Nur Namensaktien erlaubt – Treuhandlösungen jedoch möglich
    Bankgeheimnis für juristische Personen
  • Es ist nicht erforderlich, dass ein Direktor einen Wohnsitz in der Slowakei hat
  • Keine Probleme bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis/Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger
  • Große Anzahl an DBAs (Doppelbesteuerungsabkommen)
  • Relative Niedrige effektive Körperschaftsteuersätze von effektiv 21 %
  • Sonderregelung für Unternehmer und Kleinstunternehmen von 15 % bis zu einem Schwellenwert von 49.790 €
  • Einkünfte aus Patenten, Lizenzen und Zinsen sind steuerfrei
  • Die Slowakei verfügt über ein starkes Wirtschaftswachstum und eine stabile Rechtslage
  • Alternative zu Tschechien oder Polen
  • Bankkonten für Unternehmen von diversen Anbietern, einschließlich Debit- und Kreditkarten und Online-Banking

Warum sollte ich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Slowakei über FIRSTADVISOR registrieren und verwalten?

Die Zusammenarbeit mit uns bedeutet, dass wir uns um den gesamten Antragsprozess einschließlich aller erforderlichen Compliance kümmern, bis das Unternehmen registriert ist und seine Steuernummer erhält. Darüber hinaus unterstützen wir Kunden bei Bankapplikationen. Wir wissen, wie man Banken anspricht, können Hürden meistern und haben dadurch eine hohe Erfolgsquote. Dies ist wichtig, da ein Unternehmen ohne Bankkonto keine Vorteile bringt.

Unsere erfahrenen und hochqualifizierten internationalen Steuer- und Rechtsberater prüfen Ihre Unternehmensstruktur, bestehende Management- oder Mandatsverträge. Wir bieten Ihnen auch die Prüfung Ihrer vertraglichen Regelungen im In- und Ausland an. Darüber hinaus kümmert sich unsere Steuer- und Buchhaltungsabteilung gerne um Ihre Buchhaltung und Steuererklärungen.

Denken Sie daran – wir bieten Firmengründungen in der Slowakei zum Festpreis von 1.680,00 € netto pauschal an. Genießen Sie unsere schnelle, zuverlässige und kompetente Vorgehensweise in Ihrer Muttersprache (Deutsch, Englisch, Französisch, Tschechisch, Slowakisch, Griechisch, Russisch).

Was Sie bei einem Umzug in die Slowakei beachten müssen

Ein langfristiger Aufenthalt in einem Land von mehr als 183 Tagen führt in der Regel (und automatisch) zu einer unbegrenzten Steuerpflicht für Ihr Welteinkommen. Einige Länder gehen sogar noch weiter und weisen diese Steuerpflicht bereits dann zu, wenn Sie eine eigene Wohnung (das kann auch das Zimmer im Elternhaus oder ein regelmäßig besuchtes Hotel sein) dauerhaft nutzen können, zu der Sie mit Ihren eigenen Schlüsseln Zutritt haben – sogenannte „Schlüsselgewalt“. “ im deutschsprachigen Raum. Diese Regel begründet oder erhält eine unbegrenzte Steuerpflicht für Ihr Welteinkommen. Wenn Sie sich für dieses Thema interessieren, können Sie auf unserer speziellen Website zum Thema Steuern mehr darüber erfahren.

Die oft zitierte und allgemein verwendete „183-Tage-Regel“ ist nicht ganz korrekt. Die Nutzung ist nur eingeschränkt möglich, da nur wenige Länder (Deutschland) eine persönliche Steuerpflicht anerkennen, wenn man sich in zwei aufeinanderfolgenden Jahren über zwei Steuerperioden hinweg insgesamt mehr als 183 Tage im Inland aufhält.

Wohnortverlagerungsinteressierten kann man daher nur raten, sich nicht auf Startup-Agenturen und andere Spaßmacher zu verlassen – die Fallstricke sind einfach zu groß und erfordern eine fundierte Beratung. Einige Berater (Fachanwälte, Wirtschaftsprüfer) studieren jahrelang Steuerrecht, andere machen ein Wochenendseminar oder besuchen die Google University – wo fühlt man sich besser aufgehoben?

Es ist erstaunlich, was im Internet angeboten wird. Glauben Sie uns – es hat keinen Sinn, nirgendwo eine steuerliche Ansässigkeit/Ansässigkeit zu haben. Im Zweifelsfall haben Sie Ihre ursprüngliche Steuerpflicht (in Ihrem Geburtsland) nie aufgegeben oder sind automatisch über Ihren Reisepass steuerpflichtig.

Wenn Sie Unternehmensgründungen in der Slowakei planen, ist es sinnvoll, ausführlich über Ihren Umzug zu sprechen.

TOP Jurisdiktion für einen EU-Wohnsitz

Die Slowakei bietet jedoch ideale Voraussetzungen für einen steuerlichen Wohnsitz. Um eine steuerliche Ansässigkeit zu erhalten, muss man sich mehr als 183 Tage in der Slowakei aufhalten. Dank der engen Anbindung an andere europäische Länder, guten Flugverbindungen und Fahrzeiten von etwa zwei Stunden ins Zentrum Europas ist dies ein idealer Ort für die Abwicklung von Geschäften jeglicher Art.

Natürlich dürfen Sie sich in keinem anderen (EU-)Land länger als 183 Tage aufhalten, was dort zu einer unbeschränkten Steuerpflicht führen würde. Dieses Konzept ist daher ideal für alle, die flexibel leben und arbeiten können (z. B. digitale Nomaden).

Wenn Sie zu uns kommen, können Sie sich auf eine fundierte und rechtlich fundierte Beratung verlassen. Gemeinsam finden wir Ihr ideales Lebenskonzept.

Um ein detailliertes Angebot zu erhalten oder eine Bestellung aufzugeben, füllen Sie bitte das Formular unten für Firmengründungen aus und wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden!

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