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Vorteile einer Firmengründung in der Schweiz

Vorteile einer Firmengründung in der Schweiz

  • Bilaterale Abkommen mit der EU, ausgehandelt zwischen 1972 und 1999. Keine EU- oder EFTA-Mitgliedschaft
  • Schweizer Unternehmen geniessen volle Akzeptanz durch die Einhaltung der EU-Standards
  • Interessante Holdingstrukturen möglich
  • Relativ hohe Anlaufkosten für Firmengründung und Kosten für die laufende Verwaltung
  • Haftungsbeschränkung auf das gezeichnete Grundkapital
  • Erforderliches Mindestkapital für die Gründung einer Aktiengesellschaft: 100.000 CHF (50 % eingezahlt)
  • Nur Namensaktien erlaubt – Treuhandlösungen jedoch möglich
  • Bankgeheimnis für juristische Personen
  • Keine Notwendigkeit einer Wohnsitznahme für die Mandatierung als Direktor
  • Keine Probleme bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis/Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger
  • Große Anzahl an DBAs (Doppelbesteuerungsabkommen)
  • Niedrige effektive Körperschaftsteuersätze von effektiv ca. 13 %
  • Die Schweiz verfügt über ein starkes Wirtschaftswachstum und eine stabile Rechtslage
  • Alternative zu Österreich und Liechtenstein
  • Geschäftsbankkonten verschiedener Anbieter, darunter Debit- und Kreditkarten sowie Online-Banking

Warum sollte ich eine Aktiengesellschaft in der Schweiz über FIRSTADVISOR registrieren und verwalten?

Die Zusammenarbeit mit uns bedeutet, dass wir uns um den gesamten Antragsprozess einschließlich aller erforderlichen Compliance kümmern, bis das Unternehmen registriert ist und seine Steuernummer erhält. Darüber hinaus unterstützen wir Kunden bei Bankanwendungen. Wir wissen, wie man Banken anspricht, können Hürden meistern und haben dadurch eine hohe Erfolgsquote. Dies ist wichtig, da ein Unternehmen ohne Bankkonto keine Vorteile bringt.

Unsere erfahrenen und hochqualifizierten internationalen Steuer- und Rechtsberater prüfen Ihre Unternehmensstruktur, bestehende Management- oder Mandatsverträge. Wir bieten Ihnen auch die Prüfung Ihrer vertraglichen Regelungen im In- und Ausland an. Darüber hinaus kümmert sich unsere Steuer- und Buchhaltungsabteilung gerne um Ihre Buchhaltung und Steuererklärungen.

Denken Sie daran – wir bieten Firmengründungen in der Schweiz zum Festpreis von 2.580,00 € netto pauschal an. Genießen Sie unsere schnelle, zuverlässige und kompetente Vorgehensweise in Ihrer Muttersprache (Deutsch, Englisch, Französisch, Tschechisch, Slowakisch, Griechisch, Russisch).

Idealer Steuerrahmen für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Holdingstruktur

Die Schweiz hatte einige Probleme aufgrund einer besonderen Steuerregelung für Holding- und Sitzgesellschaften, da solche Steuerstrukturen durch die EU- und internationalen Steuergesetze sowie OECD-Standards abgeschafft wurden. Daher hat die Schweiz ein neues, modernes Steuersystem eingeführt. Allerdings gab es keine Änderungen an der umständlichen Regelung der WHT (Quellensteuer) von 35 %. Während EU-Unternehmen unter normalen Umständen die gesamten Beträge zurückerhalten können, sind Privatpersonen an die Vorschriften des (Doppelbesteuerungsabkommens) gebunden. Die Schweizer Gesetzgebung erfüllt somit heute alle relevanten EU-Standards, EU-Verordnungen, die OECD-Standards usw FATF und FSF.

Schweizer Unternehmen sind in der gesamten Europäischen Union als EU-Unternehmen mit einem umfassenden Netzwerk von Steuerabkommen anerkannt. Dieser Umstand wird insbesondere von Holdinggesellschaften genutzt. Die Schweiz verfügt heutzutage über eines der günstigsten Steuersysteme in Mitteleuropa und konkurriert innerhalb der EU mit Liechtenstein oder Irland, Malta und Zypern, allerdings zu höheren Kosten.

Sprechen Sie mit uns über die Vorteile einer GmbH oder Holdingstruktur.

Was Sie bei einem Umzug in die Schweiz beachten müssen

Dank bilateraler Abkommen, die zwischen 1974 und 1999 ausgehandelt wurden, wurde die Freizügigkeit von EU-Bürgern auch auf die Schweiz ausgeweitet. Allerdings müssen EU-Bürger eine Aufenthaltserlaubnis (Ausländerbewilligung B, C) beantragen. Außerdem sind Sie gezwungen, Ihren aktuellen EU-Führerschein mit dem ersten Jahr Ihres Aufenthalts in einen Schweizer Führerschein umzutauschen.

Ein langfristiger Aufenthalt in einem Land von mehr als 183 Tagen führt in der Regel (und automatisch) zu einer unbegrenzten Steuerpflicht für Ihr Welteinkommen. Einige Länder gehen sogar noch weiter und weisen diese Steuerpflicht bereits dann zu, wenn Sie eine eigene Wohnung (das kann auch das Zimmer im Elternhaus oder ein regelmäßig besuchtes Hotel sein) dauerhaft nutzen können, zu der Sie mit Ihren eigenen Schlüsseln Zutritt haben – sogenannte „Schlüsselgewalt“. “ im deutschsprachigen Raum. Diese Regel begründet oder erhält eine unbegrenzte Steuerpflicht für Ihr Welteinkommen. Wenn Sie sich für dieses Thema interessieren, können Sie auf unserer speziellen Website zum Thema Steuern mehr darüber erfahren. Die Schweiz vertritt jedoch einen höheren Standpunkt. Wenn Sie dort arbeiten oder ein Unternehmen betreiben möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

Die oft zitierte und allgemein verwendete „183-Tage-Regel“ ist nicht ganz korrekt. Die Nutzung ist nur eingeschränkt möglich, da nur wenige Länder (Deutschland) eine persönliche Steuerpflicht anerkennen, wenn man sich in zwei aufeinanderfolgenden Jahren über zwei Steuerperioden hinweg insgesamt mehr als 183 Tage im Inland aufhält.

Wohnortverlagerungsinteressierten kann man daher nur raten, sich nicht auf Startup-Agenturen und andere Spaßmacher zu verlassen – die Fallstricke sind einfach zu groß und erfordern eine fundierte Beratung. Einige Berater (Fachanwälte, Wirtschaftsprüfer) studieren jahrelang Steuerrecht, andere machen ein Wochenendseminar oder besuchen die Google University – wo fühlt man sich besser aufgehoben?

Es ist erstaunlich, was im Internet angeboten wird. Glauben Sie uns – es hat keinen Sinn, nirgendwo eine steuerliche Ansässigkeit/Ansässigkeit zu haben. Im Zweifelsfall haben Sie Ihre ursprüngliche Steuerpflicht (in Ihrem Geburtsland) nie aufgegeben oder sind automatisch über Ihren Reisepass steuerpflichtig.

Wenn Sie Firmengründungen in der Schweiz planen, ist es sinnvoll, Ihren Umzug im Detail zu besprechen.

TOP Jurisdiktion für einen Wohnsitz in Zentral-Europa

Die Schweiz bietet jedoch ideale Voraussetzungen für einen steuerlichen Wohnsitz. Um eine steuerliche Ansässigkeit zu erhalten, muss man eine Bewilligung (Ausländerausweis B, C) beantragen und sich länger als 183 Tage in der Schweiz aufhalten. Dank der engen Anbindung an andere europäische Länder, guten Flugverbindungen und Fahrzeiten von etwa zwei Stunden ins Zentrum Europas ist dies ein idealer Ort für die Abwicklung von Geschäften jeglicher Art.

Natürlich dürfen Sie sich in keinem anderen Land länger als 183 Tage aufhalten, was dort zu einer unbeschränkten Steuerpflicht führen würde. Dieses Konzept ist daher ideal für alle, die flexibel leben und arbeiten können (z. B. digitale Nomaden).

Wenn Sie zu uns kommen, können Sie sich auf eine fundierte und rechtlich fundierte Beratung verlassen. Gemeinsam finden wir Ihr ideales Lebenskonzept.

Um ein detailliertes Angebot zu erhalten oder eine Bestellung aufzugeben, füllen Sie bitte das Formular unten für Firmengründungen aus und wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden!

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