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Lizensierung von Investment-Fonds (Malta)

Lizenzanforderungen für PIFs

Alle CIS, einschließlich PIFs, fallen in den Anwendungsbereich des Investment Services Act (Kapitel 370 der maltesischen Gesetze) und benötigen daher eine kollektive Kapitalanlagelizenz, um Anteile auszugeben, zu schaffen oder Aktivitäten dafür von Malta aus auszuüben.

Ein Promoter kann entscheiden, einen PIF auf verschiedene Weise zu erstellen; z.B. eine Investmentgesellschaft mit variablem Aktienkapital (SICAV), eine Investmentgesellschaft mit festem Aktienkapital (INVCO), eine Kommanditgesellschaft, einen Investmentfonds oder einen gemeinsamen Vertragsfonds. Durch die Einführung klarer Strukturen und Regeln bei größtmöglicher Flexibilität wird die Gesellschaftsform (SICAV) jedoch von den Veranstaltern in der Regel bevorzugt. Gemäß den Vorschriften des Maltese Companies Act (SICAV Incorporated Cell Companies) ist es auch möglich, dass eine SICAV als eingetragene Zellgesellschaft gegründet oder gegründet wird und eingetragene Zellen errichtet.

Es ist möglich, einen PIF mit nur einem Teilfonds zu errichten. Häufiger ist jedoch eine Struktur, die aus einem Multifonds-(Umbrella-)Plan besteht, mit einer Reihe von Teilfonds darunter, die aus einer oder mehreren unterschiedlichen Anteilsklassen bestehen. Der Vorteil eines Umbrella-Fonds besteht darin, dass es möglich wäre, verschiedene Teilfonds zu haben, die unterschiedliche Anlageziele, -richtlinien und -beschränkungen verfolgen und höchstwahrscheinlich auf unterschiedliche Währungen lauten. Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass die Teilfonds keine vom Plan getrennte Rechtspersönlichkeit haben, die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten jedes Teilfonds jedoch ein separates Vermögen von den Vermögenswerten und Verbindlichkeiten anderer Teilfonds darstellen. Diese Trennung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten wirkt als Sicherheitsventil für die Rentabilität des Systems, und die negative Wertentwicklung eines Teilfonds hat keinen Einfluss auf andere von der CIS aufgelegte Teilfonds.

Alle Anträge auf Zulassung von Organismen für gemeinsame Anlagen (CIS) – dies schließt auch PIFs ein – müssen bei der MFSA gestellt werden und werden nur akzeptiert, wenn ein solcher Antrag in ordnungsgemäßer Form und in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften erstellt wurde und Regeln, und die Direktoren und leitenden Angestellten sind geeignete und geeignete Personen, um die Funktionen auszuführen, die von ihnen im Zusammenhang mit dem Plan verlangt werden.

Nach der grundsätzlichen Genehmigung durch die Direktoren und leitenden Angestellten des Systems muss der Antragsteller die folgenden Dokumente in Entwurfsform zur Prüfung durch die MFSA einreichen.

Eine Entwurfsversion des konstituierenden Dokuments des Plans oder des Gesellschaftsvertrags und der Satzung im Falle einer SICAV oder INVCO);

  • Eine Entwurfskopie des Offering Memorandum;
  • Eine Entwurfskopie der Angebotsergänzung;
  • Ein Entwurf eines Vorstandsbeschlusses, der Folgendes bestätigt:
  • Die Absicht der Direktoren, eine Lizenz zugunsten des PIF zu beantragen;
  • Benennung der für die Unterzeichnung der Bewerbungsunterlagen verantwortlichen Person(en);
  • Benennung der Person(en), die als Verbindungsstelle mit der MFSA fungieren; Benennung der für den Vorstand verantwortlichen Personen für die Compliance- und Anti-Geldwäscherei-Vorschriften;
  • Genehmigung und Übernahme der Verantwortung für den Inhalt des Angebotsprospekts und des Marketingdokuments (der Angebotsergänzung)

Der Antragsteller kann aufgefordert werden, zusätzliche Informationen bereitzustellen oder die Dokumente entsprechend zu ändern, um die von der MFSA festgelegten Standardlizenzbedingungen („SLCs“) zu erfüllen. Wenn die letzten Anpassungen, falls vorhanden, in Übereinstimmung mit solchen SLCs vorgenommen wurden, wird der Antragsteller aufgefordert, die Originaldokumente einzureichen.

Ein PIF kann jeden Dienstleister (z. B. Anlageverwalter, Berater, Verwalter, Depotbank oder Prime Broker) ernennen, den er für erforderlich hält. Von einem PIF beauftragte externe Dienstleister müssen nicht in Malta niedergelassen sein. Wenn jedoch alle Dienstleister ihren Sitz außerhalb Maltas haben und der PIF keinen ortsansässigen Direktor ernannt hat, benötigt die MFSA einen lokalen Vertreter als Verbindungs- und Berichtsbeamten.

Fortlaufende Anforderungen für PIFs

Um den Schutz der Anlegergelder zu gewährleisten, müssen PIFs ihre regelmäßigen Aufgaben erfüllen. Darüber hinaus müssen PIFs bestimmte Rollen implementieren und aufrechterhalten, wie z. B. einen Compliance Officer, einen Money Laundering Reporting Officer und einen von der MFSA zugelassenen Wirtschaftsprüfer. Sie unterliegen bestimmten Mindestanforderungen an die Offenlegung, Aufbewahrung und Berichterstattung.

Hebel & Beschränkungen

PIFs, die als qualifizierte Anlegerfonds oder außerordentliche Anlegerfonds eingerichtet wurden, unterliegen keinen Anlage- oder Kreditaufnahmebeschränkungen. Fonds für erfahrene Anleger sind jedoch auf 100 % des Nettoinventarwerts des Fonds im Falle einer direkten Kreditaufnahme für Anlagezwecke und einer Hebelwirkung durch den Einsatz von Derivaten beschränkt. Wenn das Hauptziel eines PIF die Anlage in Immobilien ist, können bestimmte Leverage-Beschränkungen in Bezug auf Fonds für erfahrene Anleger und offene Fonds für qualifizierte Anleger gelten.

Re-Domizilierung von Offshore-Fonds

Überseeische Fonds (Offshore-Fonds – alles Nicht-EU!), die in einer beliebigen Gerichtsbarkeit gegründet wurden, können ihre Niederlassung beantragen, um in Malta gemäß dem Companies Act als fortgeführt registriert zu werden, ohne dass die Gesellschaft aufgelöst und eine neue Einheit gegründet werden muss. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Offshore-Fonds als Unternehmen und nicht als Trust registriert ist.

Bitte sprechen Sie uns an, um weitere Informationen zur Neudomizilierung von Offshore-Fonds zu erhalten.

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