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Vorteile einer Firmengründung in Liechtenstein

Vorteile der Registrierung einer Aktiengesellschaft in Liechtenstein

  • Volle EFTA-Mitgliedschaft seit 2004
  • Es ist nur ein Gründer – natürliche oder juristische Person – erforderlich
  • Einbezahltes Aktienkapital von 50.000 CHF, Voraussetzung ist das vollständig eingezahlte Aktienkapital
  • Kapital wahlweise in CHF, EUR oder USD
  • Nach Eintragung der Gesellschaft steht das voll eingezahlte Kapital zur freien Verfügung
  • Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern geringe Steuerbelastung, trotz neuer Steuergesetzgebung
  • 12,5 % Körperschaftsteuer für aktive Unternehmen
  • Neue Steuergesetzgebung ist ab 1.1.2011 EU-konform
  • Privates, aber transparentes Anlagevehikel verfügbar – Pauschalsteuer 1.200 CHF p.a.
  • Keine Einschränkungen für Bürger von EU-Mitgliedstaaten
  • Ideal auch für Holdingstrukturen und Stiftungen
  • Alternative zur Schweiz
  • Bankkonten für Unternehmen von diversen Anbietern inklusive Debit- und Kreditkarten und Online-Banking

Warum sollte ich eine Aktiengesellschaft in Liechtenstein über FIRSTADVISOR registrieren und verwalten?

Die Zusammenarbeit mit uns bedeutet, dass wir uns um den gesamten Antragsprozess einschließlich aller erforderlichen Compliance kümmern, bis das Unternehmen registriert ist und seine Steuernummer erhält. Darüber hinaus unterstützen wir Kunden bei Bankanwendungen. Wir wissen, wie man Banken anspricht, können Hürden meistern und haben dadurch eine hohe Erfolgsquote. Dies ist wichtig, da ein Unternehmen ohne Bankkonto keine Vorteile bringt.

Unsere erfahrenen und hochqualifizierten internationalen Steuer- und Rechtsberater prüfen Ihre Unternehmensstruktur, bestehende Management- oder Mandatsverträge. Wir bieten Ihnen auch die Prüfung Ihrer vertraglichen Regelungen im In- und Ausland an. Darüber hinaus kümmert sich unsere Steuer- und Buchhaltungsabteilung gerne um Ihre Buchhaltung und Steuererklärungen.

Denken Sie daran – wir bieten Firmengründungen in Liechtenstein zum Festpreis von 1.680,00 € netto pauschal an. Genießen Sie unsere schnelle, zuverlässige und kompetente Vorgehensweise in Ihrer Muttersprache (Deutsch, Englisch, Französisch, Tschechisch, Slowakisch, Griechisch, Russisch).

Idealer Steuerrahmen für Holding-Firmen

Vor der Einführung des neuen Steuersystems im Jahr 2011 hatte Liechtenstein mit der EU-Gesetzgebung und den internationalen Steuergesetzen sowie den OECD-Standards zu kämpfen. Damit hat Liechtenstein einen modernen Steuerrahmen eingeführt. Die neue liechtensteinische Steuergesetzgebung erfüllt heute alle relevanten EFTA/EU-Standards, EU-Verordnungen, die OECD-Standards, die FATF und die FSF.

Liechtensteiner Unternehmen sind in der gesamten Europäischen Union als EFTA-Unternehmen mit einem umfangreichen Netzwerk von Steuerabkommen anerkannt. Dieser Umstand wird insbesondere von Holdinggesellschaften genutzt. Liechtenstein verfügt heute über eines der günstigsten Steuersysteme in Mitteleuropa und konkurriert innerhalb der EU mit der Schweiz, Irland, Malta und Zypern, allerdings zu höheren Kosten.

Sprechen Sie mit uns über die Vorteile einer Holdingstruktur.

Was Sie bei einer Wohnsitzverlagerung nach Liechtenstein beachten müssen

Die Freizügigkeit von EU-Bürgern gilt für Liechtenstein nicht und es ist äußerst schwierig, dort eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Allerdings veranstaltet Liechtenstein jedes Jahr eine Tombola, wobei insgesamt 36 Visumanträgen stattgegeben werden. Dies findet jedes Jahr im Frühjahr und Herbst statt.

Ein langfristiger Aufenthalt in einem Land von mehr als 183 Tagen führt in der Regel (und automatisch) zu einer unbegrenzten Steuerpflicht für Ihr Welteinkommen. Einige Länder gehen sogar noch weiter und weisen diese Steuerpflicht bereits dann zu, wenn Sie eine eigene Wohnung (das kann auch das Zimmer im Elternhaus oder ein regelmäßig besuchtes Hotel sein) dauerhaft nutzen können, zu der Sie mit Ihren eigenen Schlüsseln Zutritt haben – sogenannte „Schlüsselgewalt“. “ im deutschsprachigen Raum. Diese Regel begründet oder erhält eine unbegrenzte Steuerpflicht für Ihr Welteinkommen. Wenn Sie sich für dieses Thema interessieren, können Sie auf unserer speziellen Website zum Thema Steuern mehr darüber erfahren.

Die oft zitierte und allgemein verwendete „183-Tage-Regel“ ist nicht ganz korrekt. Die Nutzung ist nur eingeschränkt möglich, da nur wenige Länder (Deutschland) eine persönliche Steuerpflicht anerkennen, wenn man sich in zwei aufeinanderfolgenden Jahren über zwei Steuerperioden hinweg insgesamt mehr als 183 Tage im Inland aufhält.

Wohnortverlagerungsinteressierten kann man daher nur raten, sich nicht auf Startup-Agenturen und andere Spaßmacher zu verlassen – die Fallstricke sind einfach zu groß und erfordern eine fundierte Beratung. Einige Berater (Fachanwälte, Wirtschaftsprüfer) studieren jahrelang Steuerrecht, andere machen ein Wochenendseminar oder besuchen die Google University – wo fühlt man sich besser aufgehoben?

Es ist erstaunlich, was im Internet angeboten wird. Glauben Sie uns – es hat keinen Sinn, nirgendwo eine steuerliche Ansässigkeit/Ansässigkeit zu haben. Im Zweifelsfall haben Sie Ihre ursprüngliche Steuerpflicht (in Ihrem Geburtsland) nie aufgegeben oder sind automatisch über Ihren Reisepass steuerpflichtig.

Wenn Sie Firmengründungen in Liechtenstein planen, ist es sinnvoll, Ihren Umzug im Detail zu besprechen.

TOP Jurisdiktion für einen EU-Wohnsitz

Czechia, however, offers ideal conditions for a tax residence. To obtain a tax residence, one need to stay more than 183 days in Czechia. With close links to other European countries, good flight connections and travel times of roughly two hours into the center of Europe, is this an ideal place to conduct business of any kind.

Of course, you are not allowed to stay in any other country for more than 183 days which would trigger an unlimited tax liability there. This concept is therefore ideal for everyone who can live and work flexibly (e.g. digital nomads).

If you come to us, you can rely on well-founded and legally sound advice. Together we will find your ideal life concept.

Um ein detailliertes Angebot zu erhalten oder eine Bestellung aufzugeben, füllen Sie bitte das Formular unten für Firmengründungen aus und wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden!

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