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Firmengründungen in Liechtenstein

Wissenswertes über Liechtenstein und Rahmenbedingungen für Firmengründungen in Liechtenstein

Was macht Liechtenstein zu einem idealen Standort für Unternehmensgründungen und warum sind Firmengründungen in Liechtenstein von Vorteil? Liechtenstein liegt in Mitteleuropa und wurde 1991 EFTA-Mitglied. Seitdem und nach einigen Steuer- und Geldwäscheskandalen wurden die steuerlichen Rahmenbedingungen auf ein modernes Steuersystem umgestellt. Heute gilt ein sehr wettbewerbsfähiger Gewinnsteuersatz (CIT – Corporate Income Tax) von nur 12,5 %. Seit 2017 verlangt Liechtenstein eine jährliche Mindeststeuer von Fr. 1.800, verrechnet mit etwaigen fälligen Gewinnsteuern.

Seit der Einführung des neuen Steuersystems im Jahr 2011 ist Liechtenstein vollständig konform (EU, EFTA, OECD). Liechtenstein erhebt keine Quellensteuer (WHT) auf Dividenden, Lizenzgebühren und Zinsen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Im Jahr 1923 schloss Liechtenstein ein Zollabkommen mit der Schweiz ab. Seitdem ist der Schweizer Franken die offizielle Währung des Landes und liechtensteinische Unternehmen verwenden Schweizer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern. Diese wirklich einzigartige Konstellation bietet zahlreiche Möglichkeiten, da Liechtenstein als Teil der Schweizer Handelszone gilt, aber durch seine EFTA-Mitgliedschaft auch zahlreiche EU-Vorteile genießt.

Der Arbeitsmarkt ist gut und die Arbeitskräfte sind preislich mit denen der Schweiz vergleichbar. Es ist kein Problem, Arbeitskräfte aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz (Grenzgänger) einzustellen, sie dürfen jedoch nicht in Liechtenstein leben.

Der Bankensektor ist stabil und verfügt über eine gute Auswahl an lokalen und internationalen Banken, sodass Bankgeschäfte kein Problem darstellen.

Unsere erfahrenen und hochqualifizierten internationalen Steuer- und Rechtsberater prüfen Ihre Unternehmensstruktur, bestehende Management- oder Mandatsverträge. Wir bieten Ihnen auch die Prüfung Ihrer vertraglichen Regelungen im In- und Ausland an. Darüber hinaus kümmert sich unsere Steuer- und Buchhaltungsabteilung gerne um Ihre Buchhaltung und Steuererklärungen.

Warum nicht mit uns zusammenarbeiten – wir bieten Firmengründungen in Liechtenstein zum Festpreis von 4.900,00 € netto pauschal an. Genießen Sie unsere schnelle, zuverlässige und kompetente Vorgehensweise in Ihrer Muttersprache (Deutsch, Englisch, Französisch, Tschechisch, Slowakisch, Griechisch, Russisch)!

Ideale steuerliche Rahmenbedingungen für Holdinggesellschaften, Trusts und Stiftungen

Vor der Einführung des neuen Steuersystems im Jahr 2011 hatte Liechtenstein Probleme mit der EU-Gesetzgebung, den internationalen Steuergesetzen und den OECD-Standards. Damit hat Liechtenstein einen modernen Steuerrahmen eingeführt. Die neue liechtensteinische Steuergesetzgebung erfüllt heute alle relevanten EFTA/EU-Standards, EU-Verordnungen, die OECD-Standards, die FATF und die FSF.

Liechtensteiner Unternehmen sind in der gesamten Europäischen Union als EFTA-Unternehmen mit einem umfangreichen Netzwerk von Steuerabkommen anerkannt. Dieser Umstand wird insbesondere von Holdinggesellschaften genutzt. Liechtenstein verfügt heute über eines der günstigsten Steuersysteme in Mitteleuropa und konkurriert innerhalb der EFTA/EU mit Irland, Luxemburg, Malta und Zypern sowie der Schweiz (weder EU noch EFTA). Wie auch in der Schweiz sind die Kosten für die Gründung und laufende Verwaltung deutlich höher als in den afrogenannten Ländern.

Sprechen Sie mit uns über die Vorteile einer Holdingstruktur, einer Struktur zur Vermögenssicherung (Stiftungen, Trusts) oder einfach einer Gesellschaft für ein aktives Unternehmen.

Was Sie bei einer Wohnsitzverlagerung nach Liechtenstein beachten müssen

Die Freizügigkeit von EU-Bürgern gilt für Liechtenstein nicht und es ist äußerst schwierig, dort eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Allerdings veranstaltet Liechtenstein jedes Jahr eine Tombola, wobei insgesamt 36 Visumanträgen stattgegeben werden. Diese Verlosung findet jedes Jahr im Frühjahr und Herbst statt.

Ein langfristiger Aufenthalt in einem Land von mehr als 183 Tagen führt in der Regel (und automatisch) zu einer unbegrenzten Steuerpflicht für Ihr Welteinkommen. Einige Länder gehen sogar noch weiter und weisen diese Steuerpflicht bereits dann zu, wenn Sie eine eigene Wohnung (das kann auch das Zimmer im Elternhaus oder ein regelmäßig besuchtes Hotel sein) dauerhaft nutzen können, zu der Sie mit Ihren eigenen Schlüsseln Zutritt haben – sogenannte „Schlüsselgewalt“. “ im deutschsprachigen Raum. Diese Regel begründet oder erhält eine unbegrenzte Steuerpflicht für Ihr Welteinkommen. Wenn Sie sich für dieses Thema interessieren, können Sie auf unserer speziellen Website zum Thema Steuern mehr darüber erfahren.

Die oft zitierte und allgemein verwendete „183-Tage-Regel“ ist nicht ganz korrekt. Die Nutzung ist nur eingeschränkt möglich, da nur wenige Länder (Deutschland) eine persönliche Steuerpflicht anerkennen, wenn man sich in zwei aufeinanderfolgenden Jahren über zwei Steuerperioden hinweg insgesamt mehr als 183 Tage im Inland aufhält.

Wohnortverlagerungsinteressierten kann man daher nur raten, sich nicht auf Startup-Agenturen und andere Spaßmacher zu verlassen – die Fallstricke sind einfach zu groß und erfordern eine fundierte Beratung. Einige Berater (Fachanwälte, Wirtschaftsprüfer) studieren jahrelang Steuerrecht, andere machen ein Wochenendseminar oder besuchen die Google University – wo fühlt man sich besser aufgehoben?

Es ist erstaunlich, was im Internet angeboten wird. Glauben Sie uns – es hat keinen Sinn, nirgendwo eine steuerliche Ansässigkeit/Ansässigkeit zu haben. Im Zweifelsfall haben Sie Ihre ursprüngliche Steuerpflicht (in Ihrem Geburtsland) nie aufgegeben oder sind automatisch über Ihren Reisepass steuerpflichtig.

Wenn Sie Unternehmensgründungen in Liechtenstein planen, ist es sinnvoll, ausführlich über Ihren Umzug zu sprechen.

TOP Jurisdiktion für EFTA-Wohnsitz in Mitteleuropa

Wie bereits erwähnt, gibt es in Liechtenstein keinen einfachen Weg zu einem persönlichen Wohnsitz. Nach Erhalt bietet Liechtenstein jedoch ideale Voraussetzungen für eine steuerliche Ansässigkeit. Um eine steuerliche Ansässigkeit zu erhalten, muss man sich mehr als 183 Tage in Liechtenstein aufhalten. Dank der engen Anbindung an andere europäische Länder, guten Flugverbindungen und Fahrzeiten von etwa zwei Stunden ins Zentrum Europas ist dies ein idealer Ort für die Abwicklung von Geschäften jeglicher Art.

Natürlich dürfen Sie sich in keinem anderen Land länger als 183 Tage aufhalten, was dort zu einer unbeschränkten Steuerpflicht führen würde. Dieses Konzept ist daher ideal für alle, die flexibel leben und arbeiten können (z. B. digitale Nomaden).

Wenn Sie zu uns kommen, können Sie sich auf eine fundierte und rechtlich fundierte Beratung verlassen. Gemeinsam finden wir Ihr ideales Lebenskonzept.

Um ein detailliertes Angebot zu erhalten oder eine Bestellung aufzugeben, füllen Sie bitte das Formular unten für Firmengründungen aus und wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden!

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