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Firmengründungen in Zypern

Interessante Fakten über Zypern und die allgemeinen Bedingungen für Unternehmensgründungen dort

Zypern hat viel zu bieten. Abgesehen von fantastischem Wetter (340 Sonnentage im Jahr) sind die steuerlichen Rahmenbedingungen in Zypern mehr als konkurrenzfähig.

Darüber hinaus kann man sich über angemessene Lebenshaltungskosten und niedrige Wohnkosten freuen, wenn kein Wohnen in einem Brennpunkt erforderlich ist. Daher sind bereits zahlreiche internationale Unternehmen in und von Zypern aus tätig. Außerdem gründen immer mehr Unternehmer Niederlassungen und Tochterunternehmen auf der Mittelmeerinsel.

Nach einigen Jahren der Turbulenzen erholte sich der Bankensektor vollständig und es ist heutzutage Standard, Bankkonten für Ihr neu gegründetes Unternehmen zu erhalten, anders als in Malta.

Aufgrund unseres steuerlichen und rechtlichen Backgrounds sind wir in der Lage, Ihre Gesellschaftsstruktur oder bestehende Management- oder Mandatsverträge zu überprüfen und auch im Rahmen vertraglicher Gestaltungen im In- und Ausland tätig zu werden. Darüber hinaus kümmert sich unsere Steuer- und Buchhaltungsabteilung gerne um Ihre Buchhaltung und Steuererklärungen.

Arbeiten Sie mit uns zusammen – wir bieten Firmengründungen auf Zypern zum Festpreis von 2.850,00 € netto pauschal an. Profitieren Sie von unserem schnellen, zuverlässigen und kompetenten Vorgehen in Ihrer Muttersprache (Deutsch, Englisch, Französisch, Tschechisch, Slowakisch, Griechisch, Russisch)!

Idealer Steuerrahmen für Holding-Firmen

Bevor die Republik Zypern der Europäischen Union beitrat, wurden die früheren „Offshore“-Regelungen abgeschafft. Die zypriotische Gesetzgebung erfüllt somit heute alle relevanten EU-Standards, EU-Verordnungen, die OECD-Standards, die FATF und die FSF.

Zyprische Unternehmen sind in der gesamten Europäischen Union als EU-Unternehmen mit einem umfangreichen Netzwerk von Steuerabkommen anerkannt. Dieser Umstand wird besonders von Beteiligungsgesellschaften genutzt. Zypern hat heutzutage eines der günstigsten Steuersysteme und konkurriert innerhalb der EU mit Irland, den Niederlanden und Luxemburg zu einem Bruchteil der Kosten oder mit dem Vereinigten Königreich als Nicht-EU-Jurisdiktion.

Sprechen Sie mit uns, um mehr über die Vorteile von Holding-Strukturen zu erfahren.

Was es zu beachten gilt

Ein längerfristiger Aufenthalt in einem Land (mindestens 183 Tage) führt zumeist automatisch zu einer unbeschränkten Steuerpflicht auf das Welteinkommen. Manche Länder gehen sogar noch weiter und sprechen Ihnen schon diese Steuerpflicht zu, wenn Sie dauerhaft über eine eigene Wohnung verfügen können (das kann selbst das Zimmer im Haus der Eltern oder ein regelmässig besuchtes Hotel sein) – man spricht hier von Schlüsselgewalt, die die unbeschränkte Steuerpflicht begründet oder aufrecht erhält. Auch die im Volksmund oft verwendete „183 Tage-Regel“ trifft es nur bedingt, denn in Deutschland reichen bereits diese 183 Tage übergreifend über zwei Steuerperioden, um eine unbeschränkte Steuerpflicht auszulösen oder aufrecht zu erhalten. Sofern dieser Bereich von Interesse ist, können Sie mehr auf unserer dedizierten Website für Steuern erfahren.

Allerdings wird Non-Doms eine Steueransässigkeit in Zypern gewährt, wenn sie sich jedes Kalenderjahr mindestens 60 Tage im Land aufhalten. Dies bietet reichlich Möglichkeiten und ist ein großer Vorteil gegenüber anderen Jurisdiktionen, in denen ein Mindestaufenthalt von 183 Tagen erforderlich ist. Besonders für digitale Nomaden ist Zypern ein guter Aufenthaltsort, da es eine sichere Umgebung innerhalb der EU bietet, aber alle Türen für längere Reisen offen lässt. Es versteht sich von selbst, dass man sich nicht länger als 183 Tage in einem anderen (EU-)Land aufhalten kann, da dies dort eine Steueransässigkeit auslösen würde. Es gibt einige Ausnahmen, die wir in einem Meeting besprechen werden.

Man kann also ernsthaften Interessenten einer Verlegung des Wohnsitzes nur anraten, sich nicht auf Gründungsagenturen und sonstige Spassvögel zu verlassen – die Fallstricke sind einfach zu gross und es bedarf einer fundierten Beratung. Einige wenige Berater (spezialisierte Anwälte, Steuerbearter) studieren über Jahre Steuerrecht, andere machen ein Wochenend-Seminar oder besuchen die Google-Universität – wo fühlen Sie sich besser aufgehoben?

Es ist schon erstaunlich, was alles im Internet angeboten wird. Glauben Sie uns – es macht keinen Sinn, nirgends einen steuerlichen Wohnsitz zu haben. Im Zweifelsfall haben Sie nie Ihre ursprüngliche unbeschränkte Steuerpflicht aufgegeben oder sind durch Ihren Pass automatisch steuerpflichtig. Falls Sie Firmengründungen in Zypern planen macht durchaus Sinn, den Schritt Auslandswohnsitz detailiert zu besprechen.

TOP Jurisdiktion für einen EU-Wohnsitz

Zypern indes bietet ideale Voraussetzungen für einen steuerlichen Wohnsitz, denn anders als Malta oder Irland genügen bereits ein gewöhnlicher Aufenthalt von nur 60 Tagen, um in Zypern diese steuerlichen Wohnsitz zu erlangen.

Natürlich dürfen Sie sich dann in keinem anderen Land länger als 183 Tage aufhalten, denn sonst würden Sie dort die unbeschränkte Steuerpflicht auslösen. Dieses Konzept ist also ideal für alle, die flexibel leben und arbeiten können (z.B. Digitale Nomaden).

Kommen Sie zu uns, können Sie sich auf eine fundierte und rechtssichere Beratung verlassen. Wir finden gemeinsam Ihr ideales Lebens-Konzept.

Um ein detailliertes Angebot zu erhalten oder einen Auftrag zu erteilen, füllen Sie bitte das unten stehende Formular für Firmengründungen aus und wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden!

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