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Firmengründungen in den Niederlanden

Wissenswertes und Rahmenbedingungen für Firmengründungen in den Niederlanden

Die Niederlande gehören zu den Benelux-Ländern, mit Deutschland als Nachbarland. Ein guter Arbeitsmarkt hat zu einer großen Gemeinschaft von Auswanderern geführt, und die steuerlichen Rahmenbedingungen in den Niederlanden sind im Vergleich zu anderen Ländern Mitteleuropas wettbewerbsfähig. Ausländer, die in die Niederlande umziehen möchten, können bis zu 30 % ihres Einkommens steuerfrei absetzen. Das ist natürlich nicht vergleichbar mit Zypern, Irland oder Malta, aber angesichts der Nähe zu Deutschland durchaus eine Überlegung wert.

Wenn das Wohnen in einem Hotspot nicht erforderlich ist, kann man sich außerdem über angemessene Lebenshaltungskosten und niedrige Wohnkosten freuen. Daher tätigen zahlreiche internationale Unternehmen bereits Geschäfte in und von den Niederlanden aus. Immer mehr Firmen und Unternehmer erkennen die Vorteile einer Firmengründung in den Niederlanden und gründen dort Tochtergesellschaften und Niederlassungen.

Nach Jahren der Turbulenzen von 2008 bis 2015 erholte sich der Bankensektor vollständig und neu gegründete Unternehmen konnten online oder bei lokalen Banken Bankkonten eröffnen.

Unsere erfahrenen und hochqualifizierten internationalen Steuer- und Rechtsberater prüfen Ihre Unternehmensstruktur sowie bestehende Management- und Mandatsverträge. Wir bieten auch eine Überprüfung Ihrer vertraglichen Regelungen im In- und Ausland an. Darüber hinaus kümmert sich unsere Steuer- und Buchhaltungsabteilung gerne um Ihre Buchhaltung und Steuererklärungen.

Warum nicht mit uns zusammenarbeiten? Wir bieten Firmengründungen in den Niederlanden zum Festpreis von 1.280,00 € netto an. Genießen Sie unsere schnelle, zuverlässige und kompetente Vorgehensweise in Ihrer Muttersprache (Deutsch, Englisch, Französisch, Tschechisch, Slowakisch, Griechisch, Russisch)!

Idealer Steuerrahmen für Holding-Firmen

Vor dem Beitritt der Niederlande zur Europäischen Union wurden die früheren „Offshore“-Vorschriften abgeschafft. Somit erfüllt die niederländische Gesetzgebung heute alle relevanten EU-Standards, EU-Vorschriften, die OECD-Standards, die FATF und die FSF.

Niederländische Unternehmen sind in der gesamten Europäischen Union als EU-Unternehmen mit einem umfangreichen Netzwerk von Steuerabkommen anerkannt. Dieser Umstand wird vor allem von Holdinggesellschaften genutzt. Heutzutage verfügen die Niederlande über eines der günstigsten Steuersysteme und konkurrieren innerhalb der EU mit Zypern, Irland, Malta, Luxemburg und dem Vereinigten Königreich als Nicht-EU-Jurisdiktion.

Sprechen Sie mit uns über die Vorteile einer Holdingstruktur.

Was es zu beachten gilt

Ein längerfristiger Aufenthalt in einem Land (mindestens 183 Tage) führt zumeist automatisch zu einer unbeschränkten Steuerpflicht auf das Welteinkommen. Manche Länder gehen sogar noch weiter und sprechen Ihnen schon diese Steuerpflicht zu, wenn Sie dauerhaft über eine eigene Wohnung verfügen können (das kann selbst das Zimmer im Haus der Eltern oder ein regelmässig besuchtes Hotel sein) – man spricht hier von Schlüsselgewalt, die die unbeschränkte Steuerpflicht begründet oder aufrecht erhält. Auch die im Volksmund oft verwendete „183 Tage-Regel“ trifft es nur bedingt, denn in Deutschland reichen bereits diese 183 Tage übergreifend über zwei Steuerperioden, um eine unbeschränkte Steuerpflicht auszulösen oder aufrecht zu erhalten. Sofern dieser Bereich von Interesse ist, können Sie mehr auf unserer dedizierten Website für Steuern erfahren.

Die oft zitierte und allgemein verwendete „183-Tage-Regel“ ist nicht ganz richtig. Die Anwendbarkeit ist nur eingeschränkt möglich, da nur wenige Länder (Deutschland) eine persönliche Steuerpflicht in Betracht ziehen, wenn man sich in zwei aufeinanderfolgenden Jahren über zwei Steuerperioden hinweg mehr als 183 Tage im Inland aufhält.

Man kann also ernsthaften Interessenten einer Verlegung des Wohnsitzes nur anraten, sich nicht auf Gründungsagenturen und sonstige Spassvögel zu verlassen – die Fallstricke sind einfach zu gross und es bedarf einer fundierten Beratung. Einige wenige Berater (spezialisierte Anwälte, Steuerberater) studieren über Jahre Steuerrecht, andere machen ein Wochenend-Seminar oder besuchen die Google-Universität – wo fühlen Sie sich besser aufgehoben?

Es ist schon erstaunlich, was alles im Internet angeboten wird. Glauben Sie uns – es macht keinen Sinn, nirgends einen steuerlichen Wohnsitz zu haben. Im Zweifelsfall haben Sie nie Ihre ursprüngliche unbeschränkte Steuerpflicht aufgegeben oder sind durch Ihren Pass automatisch steuerpflichtig.

Falls Sie Firmengründungen in den Niederlanden planen, macht durchaus Sinn, den Schritt Auslandswohnsitz detailliert zu besprechen.

TOP Jurisdiktion für EU Aufenthalt in Mitteleuropa

Die Niederlande bieten jedoch gute Voraussetzungen für einen steuerlichen Wohnsitz. Um eine steuerliche Ansässigkeit zu erhalten, muss man sich mehr als 183 Tage in den Niederlanden aufhalten. Dank der engen Anbindung an andere europäische Länder, guten Flugverbindungen und einer Fahrzeit von etwa zwei Stunden in die Mitte Europas ist dies ein idealer Ort für die Abwicklung von Geschäften jeglicher Art.

Natürlich dürfen Sie sich in keinem anderen Land länger als 183 Tage aufhalten, was dort eine unbeschränkte Steuerpflicht auslösen würde. Dieses Konzept ist daher nicht ideal für alle, die flexibel leben und arbeiten können (z. B. digitale Nomaden).

Wenn Sie zu uns kommen, können Sie sich auf eine fundierte und rechtlich fundierte Beratung verlassen. Gemeinsam finden wir Ihr ideales Lebenskonzept.

Um ein detailliertes Angebot zu erhalten oder eine Bestellung aufzugeben, füllen Sie bitte das untenstehende Formular für Firmengründungen aus und wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden!

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