Was sind die Vorteile einer neuen Gesellschaft in Malta?
Wer in Malta geschäftlich tätig ist, sieht sich unter Umständen einem äußerst wettbewerbsintensiven Geschäftsumfeld gegenüber. Die Gründung eines Unternehmens in Malta bietet nicht nur ein äußerst wettbewerbsfähiges, steuerlich effizientes und EU-konformes Umfeld, sondern eröffnet auch die Möglichkeit, einen angenehmen mediterranen Lebensstil in der Nähe bedeutender europäischer Hauptstädte zu genießen.
Es ist daher keine Überraschung, dass Malta eine beliebte Wahl für internationale Holdinggesellschaften, Handelsunternehmen aller Art, Finanzdienstleister und nicht zuletzt für die Glücksspielbranche ist. Sie sprechen kein fließendes Maltesisch? Nun, das ist kein Problem, da Englisch weit verbreitet ist.
Warum sollte ich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Malta über FIRSTADVISOR registrieren und verwalten lassen?
Wenn Sie mit uns zusammenarbeiten, übernehmen wir den gesamten Antragsprozess, einschließlich aller erforderlichen Compliance-Maßnahmen, bis das Unternehmen registriert ist und seine Steuernummer erhält. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Kunden bei Bankanträgen. Wir wissen, wie man an Banken herantritt, und können Hindernisse überwinden, wodurch wir eine hohe Erfolgsquote erzielen. Dies ist wichtig, da ein Unternehmen ohne Bankkonto keinerlei Vorteile bietet.
Sie haben bereits ein Unternehmen registriert, konnten aber kein Bankkonto erhalten? Sprechen Sie uns an, wir können Ihnen sicher helfen.
Unsere erfahrenen und hochqualifizierten internationalen Steuer- und Rechtsberater prüfen Ihre Unternehmensstruktur sowie bestehende Geschäftsführungs- oder Mandatsverträge. Wir bieten auch eine Überprüfung Ihrer vertraglichen Vereinbarungen im In- und Ausland an. Darüber hinaus kümmert sich unsere Steuer- und Buchhaltungsabteilung gerne um Ihre Buchhaltung und Steuererklärungen.
Denken Sie daran – wir bieten Unternehmensgründungen in Malta zu einem Festpreis von 2.480,00 € netto an. Profitieren Sie von unserem schnellen, zuverlässigen und kompetenten Service in Ihrer Muttersprache (Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Tschechisch, Slowakisch oder Griechisch).
Wohnsitz in Malta – Der perfekte Ort, um mediterranes Leben und erfolgreiches Geschäft zu verbinden
Ein längerer Aufenthalt in einem Land von mehr als 183 Tagen führt in der Regel automatisch zu einer unbeschränkten Steuerpflicht für Ihr weltweites Einkommen. Einige Länder gehen sogar noch weiter und begründen diese Steuerpflicht bereits dann, wenn Sie dauerhaft über eine Wohnung verfügen (dies kann sogar das Zimmer im Haus Ihrer Eltern oder ein regelmäßig besuchtes Hotel sein), zu der Sie mit Ihren Schlüsseln Zugang haben – in deutschsprachigen Ländern als „Schlüsselgewalt“ bekannt. Diese Regelung begründet oder aufrechterhält eine unbeschränkte Steuerpflicht für Ihr weltweites Einkommen. Wenn Sie dieses Thema interessiert, können Sie auf unserer speziellen Website zum Thema Steuern mehr darüber erfahren.
Die oft zitierte und weit verbreitete „183-Tage-Regel“ ist nicht ganz korrekt. Sie ist nur in begrenztem Umfang anwendbar, da nur wenige Länder (z. B. Deutschland) eine persönliche Steuerpflicht begründen, wenn man sich in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, die sich über zwei Steuerzeiträume erstrecken, länger als 183 Tage im Land aufhält. Wenn Sie nicht vorhaben, sich jedes Jahr für 6 Monate in Malta zu binden, empfehlen wir eine Firma auf Zypern (ein Aufenthalt von 60 Tagen pro Kalenderjahr reicht aus, um einen Steuerwohnsitz zu begründen).
Malta bietet jedoch ideale Bedingungen für einen dauerhaften Wohnsitz. Mit engen Verbindungen zu anderen europäischen Ländern, einem starken Geschäftsumfeld, niedrigen Steuern, guten Flugverbindungen und Reisezeiten von etwa 2 Stunden ins Zentrum Europas ist dies ein idealer Ort, um Geschäfte jeglicher Art zu tätigen.
Selbstverständlich dürfen Sie sich nicht länger als 183 Tage in einem anderen Land aufhalten, da dies dort eine unbeschränkte Steuerpflicht auslösen würde. Dieses Konzept ist daher ideal für alle, die flexibel leben und arbeiten können (z. B. digitale Nomaden).
Sie sind sich unsicher, was Sie tun sollen, und fühlen sich von der Informationsflut überfordert? Bei uns können Sie sich auf fundierte und rechtlich einwandfreie Beratung verlassen. Wir sind Experten für Unternehmensstrukturierung, Unternehmensfinanzierung und Steuerwesen, und berücksichtigen stets Ihre persönlichen Umstände. Wir erläutern Ihnen die Vorteile einer neuen Gesellschaft in Malta. Gemeinsam finden und planen wir Ihr ideales Lebenskonzept.
Erfahren Sie mehr über Steuern auf unserer speziellen Website FIRSTADVISOR.CH
Vorteile einer Unternehmensgründung in Malta
- Vollwertige EU-Mitgliedschaft seit 2004
- Malta Limiteds genießen volle Anerkennung hinsichtlich EU- oder OECD-Standards, sofern diese eingehalten werden
- Volles Anrechnungssystem: Das maltesische Steuersystem beseitigt die Doppelbesteuerung von Dividenden und stellt sicher, dass die auf Unternehmensebene gezahlten Steuern dem Aktionär angerechnet werden.
- Keine Beschränkungen hinsichtlich Wohnsitz und Unternehmensgründung für EU-Bürger
- Aufenthaltsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger verfügbar
- Zugang zu hochqualifizierten Arbeitskräften
- Erschwingliche Kosten für Gründungs- und jährliche Verwaltungskosten
- Haftungsbeschränkung auf das gezeichnete Aktienkapital
- Niedriger effektiver Steuersatz der Gesellschaft von 5 %
- Eine große Anzahl von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
- Der Geschäftsführer muss nicht in Malta ansässig sein
- Keine Probleme bei der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für EU-Bürger
- Keine Steuern auf Patente
- Starkes Wachstum und stabiles Rechtssystem – Common Law
- Bankanträge nehmen Zeit in Anspruch, wobei die überwiegende Mehrheit der Anträge von lokalen Banken abgelehnt wird. Doch es gibt Licht am Ende des Tunnels, da mittlerweile mehrere Online-Banken Bankkonten für maltesische Unternehmen anbieten.
Zugang zu EU-Richtlinien: Unternehmen in Malta können von EU-Richtlinien profitieren, wie der Mutter-Tochter-Richtlinie und der Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie, wodurch die Besteuerung innerhalb der Union reduziert wirdEU-Passporting-Rechte: Als Vollmitglied der EU kann ein maltesisches Unternehmen Dienstleistungen in der gesamten EU/im EWR „passportieren“, was den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr ermöglichtVerschiedene Gesellschaftsformen für alle ZweckeIn den meisten Fällen ist nur ein Gründer – eine natürliche oder juristische Person – erforderlichStammkapital ab nur 1.165 €, wobei je nach Gesellschaftsform 20 % davon eingezahlt werden müssenNiedriger effektiver Körperschaftsteuersatz von 5 %=> Ideal für Holdingstrukturen in Kombination mit anderen EU-Ländern=> Ideal für Holdingstrukturen in Kombination mit Offshore-LändernInteressante Kombinationen mit Unternehmen aus der Schweiz, der Slowakei und HongkongB Beteiligungsfreistellung:B Dividenden oder Kapitalgewinne aus einer „Beteiligung“ (in der Regel 5 % oder mehr) können in Malta steuerfrei seinKeine Quellensteuern: Keine Steuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren für GebietsfremdeKeine Schenkungs- und ErbschaftssteuerMehrwertsteuersatz 18 %
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