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Vorteile einer Firmengründung in Irland

Vorteile der Registrierung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Irland

  • Vollständige EU-Mitgliedschaft seit 1973
  • Irische Limiteds genießen volle Akzeptanz durch die Einhaltung der EU-Standards Interessante Holdingstrukturen möglich
  • Überschaubare Anlaufkosten und Kosten für die laufende Verwaltung
  • Haftungsbeschränkung auf das gezeichnete Grundkapital
  • Kein Mindestkapital für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Nur Inhaberaktien erlaubt – Treuhandlösungen sind jedoch möglich
  • Bankgeheimnis für juristische Personen
  • Für einen Direktor ist es nicht erforderlich, seinen Wohnsitz in Irland zu haben
  • Keine Probleme bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis/Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger
  • Große Anzahl an DBAs (Doppelbesteuerungsabkommen)
  • Niedrige effektive Körperschaftsteuersätze von effektiv 12,5 %
  • Einkünfte aus Patenten und Lizenzerträge sind steuerfrei
  • Irland verfügt über ein starkes Wirtschaftswachstum und eine stabile Rechtslage
  • Alternative zu britischen Limiteds nach dem Brexit
  • Bankkonten für Unternehmen, einschließlich Debitkarten und Multi-Vendor-Optionen

Warum sollte ich über FIRSTADVISOR eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Irland registrieren und verwalten?

Die Zusammenarbeit mit uns bedeutet, dass wir uns um den gesamten Antragsprozess einschließlich aller erforderlichen Compliance kümmern, bis das Unternehmen registriert ist und seine Steuernummer erhält. Darüber hinaus unterstützen wir Kunden bei Bankanwendungen. Wir wissen, wie man Banken anspricht, können Hürden meistern und haben dadurch eine hohe Erfolgsquote. Dies ist wichtig, da ein Unternehmen ohne Bankkonto keine Vorteile bringt.

Unsere erfahrenen und hochqualifizierten internationalen Steuer- und Rechtsberater prüfen Ihre Unternehmensstruktur, bestehende Management- oder Mandatsverträge. Wir bieten Ihnen auch die Prüfung Ihrer vertraglichen Regelungen im In- und Ausland an. Darüber hinaus kümmert sich unsere Steuer- und Buchhaltungsabteilung gerne um Ihre Buchhaltung und Steuererklärungen.

Denken Sie daran – wir bieten Firmengründungen in Irland zum Festpreis von 980,00 € netto pauschal an. Genießen Sie unsere schnelle, zuverlässige und kompetente Vorgehensweise in Ihrer Muttersprache (Deutsch, Englisch, Französisch, Tschechisch, Slowakisch, Griechisch, Russisch).

Idealer Steuerrahmen für Holding-Firmen

Vor dem Beitritt Irlands zur Europäischen Union wurden die früheren „Offshore“-Regelungen abgeschafft. Die irische Gesetzgebung erfüllt somit heute alle relevanten EU-Standards, EU-Verordnungen, die OECD-Standards, die FATF und die FSF.

Irische Unternehmen sind in der gesamten Europäischen Union als EU-Unternehmen mit einem umfangreichen Netzwerk von Steuerabkommen anerkannt. Dieser Umstand wird insbesondere von Holdinggesellschaften genutzt. Irland verfügt heutzutage über eines der günstigsten Steuersysteme und konkurriert innerhalb der EU mit Zypern, Malta, den Niederlanden und Luxemburg bei Kostenteilung oder mit dem Vereinigten Königreich als Nicht-EU-Jurisdiktion.

Sprechen Sie mit uns über die Vorteile einer Holdingstruktur.

Was es zu beachten gilt

Ein langfristiger Aufenthalt in einem Land von mehr als 183 Tagen führt in der Regel (und automatisch) zu einer unbegrenzten Steuerpflicht für Ihr Welteinkommen. Manche Länder gehen sogar noch weiter und weisen diese Steuerpflicht bereits dann zu, wenn Sie dauerhaft eine eigene Wohnung (das kann auch das Zimmer im Elternhaus oder ein regelmäßig besuchtes Hotel sein) nutzen können, zu der Sie mit eigenen Schlüsseln Zutritt haben – sogenannte „Schlüsselgewalt“. “ im deutschsprachigen Raum. Diese Regel begründet oder erhält eine unbegrenzte Steuerpflicht für Ihr Welteinkommen. Wenn Sie sich für dieses Thema interessieren, können Sie auf unserer speziellen Website zum Thema Steuern mehr darüber erfahren.

Die oft zitierte und allgemein verwendete „183-Tage-Regel“ ist nicht ganz korrekt. Die Nutzung ist nur eingeschränkt möglich, da nur wenige Länder (Deutschland) eine persönliche Steuerpflicht anerkennen, wenn man sich in zwei aufeinanderfolgenden Jahren über zwei Steuerperioden hinweg insgesamt mehr als 183 Tage im Inland aufhält.

Wohnortwechselinteressierten kann man daher nur raten, sich nicht auf Startup-Agenturen und andere Spaßmacher zu verlassen – die Fallstricke sind einfach zu groß und eine fundierte Beratung ist gefragt. Manche Berater (Fachanwälte, Wirtschaftsprüfer) studieren jahrelang Steuerrecht, andere machen ein Wochenendseminar oder besuchen die Google University – wo fühlt man sich besser aufgehoben?

Es ist erstaunlich, was im Internet angeboten wird. Glauben Sie uns – es hat keinen Sinn, nirgendwo eine steuerliche Ansässigkeit/Ansässigkeit zu haben. Im Zweifelsfall haben Sie Ihre ursprüngliche Steuerpflicht (in Ihrem Geburtsland) nie aufgegeben oder sind automatisch über Ihren Reisepass steuerpflichtig.

Wenn Sie Unternehmensgründungen in Irland planen, ist es sinnvoll, ausführlich über Ihren Umzug zu sprechen.

TOP Jurisdiktion für einen EU-Wohnsitz

Ireland bietet jedoch ideale Voraussetzungen für einen steuerlichen Wohnsitz. Um eine steuerliche Ansässigkeit zu erhalten, muss man sich mehr als 183 Tage in Irland aufhalten. Dank der engen Anbindung an andere europäische Länder, guten Flugverbindungen und Fahrzeiten von etwa zwei Stunden ins Zentrum Europas ist dies ein idealer Ort für die Abwicklung von Geschäften jeglicher Art.

Natürlich dürfen Sie sich in keinem anderen Land länger als 183 Tage aufhalten, was dort zu einer unbeschränkten Steuerpflicht führen würde. Dieses Konzept ist daher ideal für alle, die flexibel leben und arbeiten können (z. B. digitale Nomaden).

Wenn Sie zu uns kommen, können Sie sich auf eine fundierte und rechtlich fundierte Beratung verlassen. Gemeinsam finden wir Ihr ideales Lebenskonzept.

Um ein detailliertes Angebot zu erhalten oder eine Bestellung aufzugeben, füllen Sie bitte das Formular unten für Firmengründungen aus und wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden!

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