Firmengründungen in der Schweiz
Wissenswertes über die Schweiz und Rahmenbedingungen für Firmengründungen in der Schweiz
Die Schweiz liegt in Mitteleuropa und ist weder EU- noch EFTA-Mitgliedsstaat. Allerdings nahm die Schweiz zwischen 1974 und 1999 Verhandlungen mit der EU auf, um die bestehenden Gesetze an die Gesetze und Vorschriften der EU anzupassen. Dadurch ist es EU-Bürgern gestattet, in der Schweiz zu leben und zu arbeiten und umgekehrt.
Kürzlich hat die Schweiz schädliche Steuerstrukturen für Holdinggesellschaften und ansässige Unternehmen abgeschafft. Heutzutage werden alle Unternehmen in der Schweiz gleich besteuert, ohne Unterschiede zu Holdinggesellschaften oder Handelsgesellschaften. Interessanterweise konkurrieren die Kantone hinsichtlich der Steuersätze miteinander. Körperschaftsteuersätze finden sich ab ca. 13 % bis 19 %. Fast alle Kantone erheben Mindeststeuern für inaktive Unternehmen.
Es gibt noch eine weitere wichtige Tatsache zu erwähnen. Trotz mehrfacher Versuche der Regierung wollte die Bevölkerung in der Schweiz die umständliche Regelung der Quellensteuer (WHT) nicht ändern. Es gilt weiterhin eine Quellensteuer von 35 % auf Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Steuerzuschläge (sofern das Finanzamt Kosten und Auslagen nicht akzeptiert). Aufgrund von Abkommen mit der EU haben EU-Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die gezahlte Quellensteuer zurückzufordern. Früher mussten sämtliche Quellensteuern abgeführt werden und man konnte (früher oder meist später) mit einer Rückerstattung rechnen. Aufgrund massiver Beschwerden und des Drucks der EU hat die Schweiz ein Meldeverfahren für WHT eingeführt. Sie müssen jedoch im Voraus mehrere Formulare einreichen und diese Regelung gilt nicht für Steuerzuschläge. Wenn Sie bereits Inhaber eines Schweizer Unternehmens sind und auf Steuer- und Meldeprobleme stoßen, können Sie uns kontaktieren, um Ihren Fall zu besprechen.
Der Arbeitsmarkt ist gut, aber die Arbeitskräfte haben einen hohen Preis.
Der Bankensektor ist stabil und verfügt über eine gute Auswahl an lokalen und internationalen Banken, sodass Bankgeschäfte kein Problem darstellen.
Unsere international erfahrenen und hochqualifizierten Anwälte, Wirtschaftsprüfer und Notare prüfen Ihre Unternehmensstruktur, bestehende Geschäftsführungs- oder Mandatsverträge. Wir bieten Ihnen auch die Prüfung Ihrer vertraglichen Regelungen im In- und Ausland an. Darüber hinaus kümmert sich unsere Steuer- und Buchhaltungsabteilung gerne um Ihre Buchhaltung und Steuererklärungen.
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Ideale steuerliche Rahmenbedingungen für Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder eine Holdingstruktur
Die Schweiz hatte einige Probleme aufgrund einer besonderen Steuerregelung für Holding- und Sitzgesellschaften, da solche Steuerstrukturen durch die EU- und internationalen Steuergesetze sowie OECD-Standards abgeschafft wurden. Daher hat die Schweiz ein neues, modernes Steuersystem eingeführt. Allerdings gab es keine Änderungen an der umständlichen Regelung der WHT (Quellensteuer) von 35 %. Während EU-Unternehmen unter normalen Umständen die gesamten Beträge zurückerhalten können, sind Privatpersonen an die Vorschriften des (Doppelbesteuerungsabkommens) gebunden. Die Schweizer Gesetzgebung erfüllt somit heute alle relevanten EU-Standards, EU-Verordnungen, die OECD-Standards usw FATF und FSF.
Schweizer Unternehmen sind in der gesamten Europäischen Union als EU-Unternehmen mit einem umfassenden Netzwerk von Steuerabkommen anerkannt. Dieser Umstand wird insbesondere von Holdinggesellschaften genutzt. Die Schweiz verfügt heutzutage über eines der günstigsten Steuersysteme in Mitteleuropa und konkurriert innerhalb der EU mit Liechtenstein oder Irland, Malta und Zypern, allerdings zu höheren Kosten.
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Was Sie bei einem Umzug in die Schweiz beachten müssen
Dank bilateraler Abkommen, die zwischen 1974 und 1999 ausgehandelt wurden, wurde die Freizügigkeit von EU-Bürgern auch auf die Schweiz ausgeweitet. Allerdings müssen EU-Bürger eine Aufenthaltserlaubnis (Ausländerbewilligung B, C) beantragen. Außerdem sind Sie gezwungen, Ihren aktuellen EU-Führerschein mit dem ersten Jahr Ihres Aufenthalts in einen Schweizer Führerschein umzutauschen.
Ein langfristiger Aufenthalt in einem Land von mehr als 183 Tagen führt in der Regel (und automatisch) zu einer unbegrenzten Steuerpflicht für Ihr Welteinkommen. Einige Länder gehen sogar noch weiter und weisen diese Steuerschuld bereits zu, wenn Sie dauerhaft eine eigene Wohnung (das kann auch das Zimmer im Elternhaus oder ein regelmäßig besuchtes Hotel sein) nutzen können, zu der Sie mit eigenen Schlüsseln Zutritt haben – sogenannte „Schlüsselgewalt“. “ im deutschsprachigen Raum. Diese Regel begründet oder erhält eine unbegrenzte Steuerpflicht für Ihr Welteinkommen. Wenn Sie sich für dieses Thema interessieren, können Sie auf unserer speziellen Website zum Thema Steuern mehr darüber erfahren. Die Schweiz vertritt jedoch einen höheren Standpunkt. Wenn Sie dort arbeiten oder ein Unternehmen betreiben möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Die oft zitierte und allgemein verwendete „183-Tage-Regel“ ist nicht ganz korrekt. Die Nutzung ist nur eingeschränkt möglich, da nur wenige Länder (Deutschland) eine persönliche Steuerpflicht anerkennen, wenn man sich in zwei aufeinanderfolgenden Jahren über zwei Steuerperioden hinweg insgesamt mehr als 183 Tage im Inland aufhält.
Interessenten, die über eine Verlegung des Wohnsitzes nachdenken, kann man daher nur raten, sich nicht auf Startup-Agenturen und andere Spaßmacher zu verlassen – die Fallstricke sind einfach zu groß und eine fundierte Beratung ist gefragt. Einige Berater (Fachanwälte, Wirtschaftsprüfer) studieren jahrelang Steuerrecht, andere machen ein Wochenendseminar oder besuchen die Google University – wo fühlt man sich besser aufgehoben?
Es ist erstaunlich, was im Internet angeboten wird. Glauben Sie uns – es hat keinen Sinn, nirgendwo eine steuerliche Ansässigkeit/Ansässigkeit zu haben. Im Zweifelsfall haben Sie Ihre ursprüngliche Steuerpflicht (in Ihrem Geburtsland) nie aufgegeben oder sind automatisch über Ihren Reisepass steuerpflichtig.
Wenn Sie Firmengründungen in der Schweiz planen, ist es sinnvoll, Ihre Verlegung des Wohnsitzes im Detail zu besprechen.
TOP Jurisdiktion für einen Wohnsitz in Zentral-Europa
Die Schweiz bietet jedoch ideale Voraussetzungen für einen steuerlichen Wohnsitz. Um eine steuerliche Ansässigkeit zu erhalten, muss man sich mehr als 183 Tage im Land aufhalten. Dank der engen Anbindung an andere europäische Länder, guten Flugverbindungen und Fahrzeiten von etwa zwei Stunden ins Zentrum Europas ist dies ein idealer Ort für die Abwicklung von Geschäften jeglicher Art.
Natürlich dürfen Sie sich in keinem anderen Land länger als 183 Tage aufhalten, was dort zu einer unbeschränkten Steuerpflicht führen würde. Dieses Konzept ist daher ideal für alle, die flexibel leben und arbeiten können (z. B. digitale Nomaden).
Wenn Sie zu uns kommen, können Sie sich auf eine fundierte und rechtlich fundierte Beratung verlassen. Gemeinsam finden wir Ihr ideales Lebenskonzept.
Um ein detailliertes Angebot zu erhalten oder eine Bestellung aufzugeben, füllen Sie bitte das Formular unten für Firmengründungen aus und wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden!
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