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Firmengründungen in der Slowakei ab 1.580,00 €

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Firmengründungen in der Slowakei - Interessante Fakten und allgemeinen Bedingungen

Die Slowakei liegt in Mitteleuropa und ist seit 2004 Mitglied der EU. Seitdem wurde das Steuersystem von einer Pauschalsteuer zu einem progressiven Steuersystem umgestellt. Der Körperschaftsteuersatz (CIT) beginnt derzeit bei 10 %, steigt jedoch auf 21 %, wenn die steuerpflichtigen Einnahmen 100.000 € übersteigen, und auf 24 %, wenn die Gewinne 5.000.000 € übersteigen.

Eine Quellensteuer (WHT) von 10 % (17 % bis 2024) gilt für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren sowohl für Gebietsansässige als auch für Gebietsfremde. Lizenzgebühren und Zinsen, die an verbundene Unternehmen mit Sitz in der EU gezahlt werden, unterliegen nicht der Quellensteuer, wenn die von der Regierung festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Wie bereits erwähnt, gibt es ein spezielles und äußerst wettbewerbsfähiges Steuersystem für Unternehmer und Kleinststeuerzahler mit einem Steuersatz von nur 10 % bis zu einer Schwelle von 100.000 € steuerpflichtigen Gewinn.

Der Arbeitsmarkt ist gut und die Arbeitskräfte sind erschwinglich. Darüber hinaus kann man von angemessenen Lebenshaltungskosten und niedrigen Wohnkosten profitieren, wenn man nicht unbedingt in einem Hotspot wohnen möchte. Daher sind bereits zahlreiche internationale Unternehmen in und von der Slowakei aus tätig. Immer mehr Firmen und Unternehmer erkennen die Vorteile einer Unternehmensgründung in der Slowakei und gründen Tochtergesellschaften und Niederlassungen im Land. Der Bankensektor ist stabil und es gibt eine gute Auswahl an lokalen und internationalen Banken, sodass das Bankwesen kein Problem darstellt.

Unsere international erfahrenen und hochqualifizierten Rechtsanwälte und Steuerberater prüfen Ihre Unternehmensstruktur und bestehende Management- oder Mandatsverträge. Unser Full-Service-Ansatz umfasst die Überprüfung Ihrer vertraglichen Vereinbarungen im In- und Ausland. Darüber hinaus übernimmt unsere Steuer- und Buchhaltungsabteilung gerne Ihre Buchhaltung und Steuererklärungen.

Warum beauftragen Sie uns nicht? Wir bieten Unternehmensgründungen in der Slowakei zu einem Festpreis von 1.580,00 € netto, einschließlich Notariatsleistungen. Profitieren Sie von unserem schnellen, zuverlässigen und kompetenten Ansatz in Ihrer Muttersprache (Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Tschechisch, Slowakisch und Griechisch).

Ideale steuerliche Rahmenbedingungen für Holdingstrukturen und Unternehmen

Bevor die Slowakei der Europäischen Union beitrat, führte sie ein modernes Steuersystem ein. Heute bietet die Slowakei einen der niedrigsten Körperschaftsteuersätze für Gewinnsteuern (in Stufen von 10 %, 21 % und 24 %) und verfügt über ein vorteilhaftes System für die Gruppenbesteuerung. Die Konzernbesteuerung umfasst eine moderate Anwendung von Verrechnungspreisen, CbC und Thin-Capitalization-Regeln bei 25 % und schafft damit einen geeigneten Rahmen für Holdingstrukturen. Somit erfüllt die slowakische Gesetzgebung alle relevanten EU-Normen, EU-Vorschriften, OECD-Normen, FATF-Normen und FSF-Normen.

Slowakische Unternehmen sind in der gesamten Europäischen Union als EU-Unternehmen mit einem umfangreichen Netzwerk von Steuerabkommen anerkannt. Dieser Umstand wird vor allem von Holdinggesellschaften genutzt. Die Slowakei hat heute eines der günstigsten Steuersysteme in Mitteleuropa. Sie konkurriert innerhalb der EU und Mitteleuropas mit Tschechien und anderen Ländern wie Polen, jedoch zu einem Bruchteil der Kosten.

Sprechen Sie mit uns über die Vorteile von Unternehmensgründungen in der Slowakei oder Holdingstrukturen.

Was Sie bei einem Umzug in die Slowakei beachten müssen

Ein längerer Aufenthalt in einem Land von mehr als 183 Tagen führt in der Regel (und automatisch) zu einer unbegrenzten Steuerpflicht für Ihr weltweites Einkommen. Einige Länder gehen sogar noch weiter und weisen Ihnen diese Steuerpflicht bereits zu, wenn Sie Ihre Wohnung dauerhaft nutzen können (dies kann sogar das Zimmer im Haus Ihrer Eltern oder ein regelmäßig besuchtes Hotel sein), zu der Sie mit Ihren Schlüsseln Zugang haben – in deutschsprachigen Ländern als „Schlüsselgewalt” bekannt. Diese Regel begründet oder erhält eine unbegrenzte Steuerpflicht für Ihr weltweites Einkommen. Wenn Sie sich für dieses Thema interessieren, können Sie auf unserer speziellen Website zum Thema Besteuerung mehr darüber erfahren.

Die oft zitierte und allgemein verwendete „183-Tage-Regel” ist falsch. Sie kann nur in begrenztem Umfang angewendet werden, da nur wenige Länder (Deutschland) eine persönliche Steuerpflicht in Betracht ziehen, wenn man sich in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, die zwei Steuerperioden umfassen, mehr als 183 Tage im Land aufhält.

Daher kann man Menschen, die an einem Wohnortwechsel interessiert sind, nur raten, sich nicht auf Start-up-Agenturen und andere Witzbolde zu verlassen – die Fallstricke sind zu groß, und eine fundierte Beratung ist erforderlich. Einige Berater (spezialisierte Rechtsanwälte, Steuerberater) haben sich jahrelang mit Steuerrecht befasst, während andere ein Wochenendseminar oder die Google-Universität besuchen. Wo fühlen Sie sich besser aufgehoben?

Was im Internet angeboten wird, ist manchmal unglaublich. Es macht keinen Sinn, nirgendwo einen steuerlichen Wohnsitz/Aufenthalt zu haben. Im Zweifelsfall haben Sie Ihre ursprüngliche Steuerpflicht (in Ihrem Geburtsland) nie aufgegeben oder unterliegen automatisch der Steuerpflicht aufgrund Ihres Reisepasses.

Wenn Sie vorhaben, dort geschäftlich tätig zu werden, können wir Ihnen erklären, wie Unternehmensgründungen in der Slowakei funktionieren, oder vielleicht einen Umzug besprechen.

TOP Jurisdiktion für einen EU-Wohnsitz in Zentral-Europa

Die Slowakei bietet jedoch ideale Bedingungen für einen steuerlichen Wohnsitz. Um einen steuerlichen Wohnsitz zu erhalten, muss man sich mehr als 183 Tage in der Slowakei aufhalten. Mit engen Verbindungen zu anderen europäischen Ländern, guten Flugverbindungen und Reisezeiten von etwa zwei Stunden ins Zentrum Europas ist die Slowakei ein idealer Ort, um Geschäfte jeglicher Art zu tätigen.

Natürlich darf man sich nicht länger als 183 Tage in einem anderen Land aufhalten, da dies dort eine unbegrenzte Steuerpflicht auslösen würde. Dieses Konzept ist daher nicht für jeden ideal, der flexibel leben und arbeiten kann (z. B. digitale Nomaden). Wenn Sie gerne ausgedehnte Reisen unternehmen und monatelang unterwegs sind, ist ein anderes Konzept erforderlich.

Wenn Sie sich an uns wenden, können Sie sich auf fundierte und rechtlich einwandfreie Beratung verlassen. Gemeinsam finden wir Ihr ideales Lebenskonzept.

Um ein detailliertes Angebot zu erhalten oder eine Bestellung aufzugeben, füllen Sie bitte das Formular unten für Firmengründungen aus und wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden!

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