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Alternative Investment Funds (AIFs)

Ein alternativer Investmentfonds (AIF) ist ein Rechtsträger oder eine andere Art von Organismus für gemeinsame Anlagen, bei dem Mittel von mehreren Anlegern aufgebracht werden, um sie gemäß einer festgelegten Anlagepolitik anzulegen. AIF können z.B. Hedgefonds, Private-Debt-Fonds, Private-Lending-Fonds, Private-Equity-Fonds und andere.

AIF werden in der Regel nur an professionelle Kunden vertrieben. Wird ein AIF an nicht-professionelle Kunden vertrieben, muss der Alternative Investment Fund Manager (AIFM) in der Regel über eine nationale Zulassung im Sinne der Richtlinie für AIFM – Alternative Investment Fund Managers oder eine vergleichbare Zulassung in einem anderen verfügen EWR-Staat.

Quelle: BVAI - Germany

Grafik-Alternative-Investments

Die AIFMD und Fonds Distribution in der EU

Die AIFMD schränkt die Möglichkeit für Fondsmanager mit Sitz außerhalb der EU ein, ihre Fonds an professionelle Anleger in der EU zu vermarkten. Das beste Szenario für einen Fondsmanager, um von dem durch die Richtlinie gewährten Pass zu profitieren, ist die Gründung einer Fondsverwaltungsgesellschaft (AIFM) in einem EU-Mitgliedstaat und die Ansiedlung des Fonds (AIF) im selben oder einem anderen EU-Mitgliedstaat.

Diese Lösung würde dem EU-AIFM einen vollständigen Pass verschaffen, der es einem solchen Verwalter ermöglicht, den AIF ohne Einschränkungen an professionelle Anleger in der EU zu vermarkten.

Manchmal möchte ein EU-AIFM aus verschiedenen Gründen Fonds außerhalb der EU auflegen. In solchen Fällen kann ein Fonds weiterhin in der EU auf Basis einer Privatplatzierung vermarktet werden, vorbehaltlich der nationalen Privatplatzierungsregelungen (NPPRs) der einzelnen Mitgliedstaaten. Dies ist jedoch nicht ideal, da die NPPRs von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat erheblich variieren können.

Wenn Sie einen Fonds betreiben und dessen Sitz verlegen möchten, wenden Sie sich bitte an TAXEDO LLP, um ein erstes Gespräch zu vereinbaren.

Strukturierung eines Alternative Investment-Fonds

Jeder gesetzliche Rahmen erlaubt die Errichtung von AIF in einer Vielzahl von Rechtsformen, die jeweils über Merkmale verfügen, die für bestimmte Bedürfnisse geeignet sind. Ein AIF kann errichtet werden als:

  • Eine Kommanditgesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft;
  • Ein Investmentfonds, gegründet durch einen Treuhandvertrag zwischen einer Verwaltungsgesellschaft und einem Treuhänder;
  • Ein Investmentfonds;
  • Eine Investmentgesellschaft mit variablem Aktienkapital („SICAV“);
  • Eine Investmentgesellschaft mit festem Stammkapital („INVCO“).
  • ICAVs können auch als Umbrella-Fonds errichtet werden.

Bevorzugte Jurisdiktionen für Fonds

Jeder Rechtsrahmen hat seine Vor- und Nachteile und seine eigenen Merkmale, die für besondere Bedürfnisse geeignet sind. Ein regulatorischer Rahmen ist jedoch durch die EU-Richtlinie AIFM 2011/2013 gegeben. Wir bieten daher eine dezidierte Beratung für Fondsstrukturen in

  • Luxemburg;
  • Liechtenstein;
  • Schweiz;
  • Malta;
  • Zypern.

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